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Kaskoschaden



Bei einem Kaskoschaden müssen Sie sich mit Ihrem Fahrzeugversicherer in Verbindung setzen und sich mit diesem über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Auf Anfrage kann die Versicherung die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen genehmigen.

Falls den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, besteht die Möglichkeit einer in Anspruchnahme der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Hier werden anteilig Kosten des Unfalls getragen. Da sich diese Vorgänge im Einzelnen als recht kompliziert darstellen, empfiehlt sich auch hier die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.


Gerne können Sie mich bei Fragen rund um das Schadenmanagement per Mail oder telefonisch kontaktieren.