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Wichtiger Hinweis



Gegnerische Versicherungen bieten mittlerweile oftmals ein „ganzheitliches Schadensmanagement“ an. Hierbei wird mit Ersatzfahrzeug und schneller Schadenbehebung aus einer Hand geworben, allerdings meist zu Ihrem Nachteil. Die Versicherung verfolgt hierbei meist nur ein Ziel, Geld sparen!

Das angebotene Ersatzfahrzeug ist oft nicht in der gleichen Fahrzeugkategorie angesiedelt. Dieses oder zumindest eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung pro Tag würde ihnen allerdings rechtlich zustehen.

Die Reparatur wird oftmals in Vertragswerkstätten der Versicherung durchgeführt und Sie können die Reparatur unter Umständen schlecht nachvollziehen. Ob eine sach- und fachgerechte Reparatur stattfand, kann im Nachhinein nur noch schlecht überprüft werden.

Außerdem wird die merkantile Wertminderung (theoretischer Wertverlust), die Ihr Fahrzeug trotz Reparatur bei einem späteren Verkauf erfährt, einfach nicht genannt und Ihnen nicht ausgeglichen.

Schon aufgrund der unterschiedlichen Interessenslage ist leicht erkennbar, dass es der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht daran gelegen sein kann, Ihre berechtigten Ansprüche optimal und vollumfänglich zu regulieren, da hierfür grundsätzlich immer zusätzliche Kosten entstehen.


Die Einschaltung eines Kfz.-Sachverständigen und eines Fachanwalts ist Ihr Recht. Die entstehenden Kosten gehören zum Haftpflichtschadenumfang und werden der Versicherung zum Ausgleich vorgelegt.