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Haftpflichtschaden



  • Bestimmen Sie Ihre Reparaturwerkstatt selbst. Am besten die Werkstatt Ihres Vertrauens. Lassen Sie Ihr Fahrzeug, wenn es nicht mehr fahrbar oder nicht mehr verkehrssicher ist dorthin abschleppen. Die Kosten hierfür gehören zu den Schadensersatzansprüchen aus dem Haftpflichtschaden.

  • Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung, der Feststellung des Schadenumfangs, der Ermittlung der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkostenkalkulation beauftragen. Die Kosten gehören ebenfalls zum Haftpflichtschaden und werden bei der Versicherung geltend gemacht.

  • Sie können zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten gehören, wie die Kosten für den Sachverständigen, zu dem Haftpflichtschaden und werden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

  • Für reparaturbedingte Ausfallzeit können Sie im Regelfall einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Alternativ steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung je Ausfalltag, zwischen 29€ und 99€ je Tag und Fahrzeug zu. Diese wird von mir in meinem Gutachten benannt und von Ihnen oder Ihrem Anwalt bei der Versicherung geltend gemacht.

Gerne können Sie mich bei Fragen rund um das Schadenmanagement per Mail oder telefonisch kontaktieren.